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Frühjahrstagung
Herbsttagung

Selbstbestimmung
und Abhängigkeit
Rechtsschutz
in besonderen Rechtsverhältnissen
25. bis 27. Mai 2006
Weißenbach am Attersee, Hotel Post
Frühjahrstagung
der Österreichischen Juristenkommission
unter Mitwirkung
des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages,
der Vereinigung der österreichischen Richter und
der Vereinigung österreichischer Staatsanwälte

Einladung
als PDF-Datei zum Herunterladen
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Abstracts zur Erföffnungssitzung
(PDF):
Sektionschef
Univ.-Prof. Dr. Gerhart Holzinger
Dr.
Waltraute Steger
Univ.-Prof. Mag.
Dr. Christian Hiebaum

Abstracts zur 2. Arbeitssitzung
(PDF):
Dr.
Erwin Felzmann
Univ.-Prof. Dr. Walter Berka
Univ.-Prof. Dr.
Wolfgang Gratz
Univ.-Prof. Dr.
Richard Soyer

Abstracts zur 3. Arbeitssitzung
(PDF):
Univ.-Prof.
DDr. Christian Kopetzki
Dr.
Peter Barth
Mag. Dr. Walter Dohr
Univ.-Doz. Dr.
phil. Arno Pilgram
Dr. Peter Schlaffer

Abstracts zur 4. Arbeitssitzung
(PDF):
Prof.
Dr. med. Dr. phil. Jochen Vollmann
Univ.-Prof.
Dr. Ferdinand Kerschner
ao. Univ.-Prof.
Dr. Benjamin Kneihs
Dr. med. Roswitha
Prohaska
Univ.-Prof. Dr. theol.
Günter Virt
Hon.-Prof.
HR Dr. Rudolf Machacek

Wo endet die Autonomie
des Menschen? Wie lässt sich Fremdbestimmung rechtfertigen?
Seit jeher stehen diese Fragen im Zentrum juristischer und philosophischer
Kontrover-sen. Unsere traditionelle Frühjahrstagung in Weißenbach
am Attersee befasst sich in diesem Jahr mit einigen höchst
aktuellen, juristischen Aspekten dieser fundamentalen Fragen.
Der erste Halbtag (Donnerstag
Nachmittag) wird dem aktuellen Stand der Grundsatzdiskussion gewidmet
sein: Wie lässt sich im demokratischen Rechtsstaat die Fremdbestimmung
von Menschen rechtfertigen? Wo liegen die unveräußerlichen
Grenzen der Selbstbestimmung des Einzelnen? Gab es je oder
gibt es gar noch "besondere Gewaltverhältnisse"
in einem Staat, in dessen zentraler Verfassungsurkunde wesentlich
vom "Recht" und nicht von (staatlicher) "Gewalt"
die Rede ist?
Der zweite Halbtag
(Freitag Vormittag) ist "dem" Prototyp von Heteronomie
und Fremdbestimmung schlechthin gewidmet: Freiheitsbeschränkung.
Im Zentrum der Betrachtung stehen dabei die - geradezu - "klassischen"
freiheitsbeschränkenden Maßnahmen der Anhaltung,
der Schubhaft und des Strafvollzuges. Nationale,
europäische und internationale Aspekte sollen ebenso zur
Sprache kommen wie Entstaatlichungstendenzen und systematische
Rechtsschutzdefizite (CIA-Gefängnisse, Guantanamo).
Der dritte Halbtag
(Freitag Nachmittag) befasst sich mit spezifischen rechtlichen
Problemen von Krankheit und Alter in unserer Gesellschaft: mit
Rechten von Patienten, Pflegebedürftigen und Untergebrachten
sowie mit den notwendigen rechtlichen Rahmenbedingung für
ihre angemessene Behandlung, Pflege und Betreuung. Fragen, die
mit Blick auf die demographische Entwicklung von rasch wachsender
Bedeutung sind.
Der vierte Halbtag
(Samstag Vormittag) ist einer der juristisch und philosophisch
sensibelsten Fragen, einem "Grenzphänomen". gewidmet:
Wie ist das "Recht auf einen würdigen Tod"
zu sehen und welche Konsequenzen sind diesbezüglich in einer
der Achtung der Menschenwürde verpflichteten Gesellschaft
zu ziehen? Die Möglichkeiten der Medizin, Leben zu erhalten
und damit zu verlängern, fordern klare Vorgaben des Gesetzgebers.
Dieser schweigt aber weitgehend - wesentliche Entscheidungen liegen
ausschließlich bei den Betroffenen, ihren Angehörigen
und ihren Ärzten. Und daher früher oder später
bei den Gerichten.
An der Tagung werden
unter anderem mitwirken: Peter Barth, Walter Berka, Walter Dohr,
Wolfgang Gratz, Andreas Hauer, Christian Hiebaum, Ferdinand Kerschner,
Benjamin Kneihs, Christian Kopetzki, Berndt Körner, Arno
Pilgram, Elisabeth Rech, Peter Schlaffer, Richard Soyer, Günter
Virt und Jochen Vollmann.
Den Link zu unserem
detaillierten Einladungsfolder finden Sie am Beginn dieses Dokuments.
Wenn Sie an unserer
Tagung teilnehmen möchten, schicken Sie uns bitte ein mail:
sekretariat@juristenkommission.at
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Herbsttagung
der Österreichischen Juristenkommission
Juristenausbildung
Welche Juristen braucht
die Gesellschaft?
Dienstag, 10. Oktober
2006
Teilnehmerliste
(PDF)
Programm:
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17.30
Uhr
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Begrüßung
SektChef Univ.
Prof. Dr. Gerhart Holzinger
Mitglied des Verfassungsgerichtshofes
Präsident der Österreichischen Juristenkommission
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17.40
Uhr
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Juristenausbildung
Welche Juristen braucht die Gesellschaft?
O. Univ. Prof.
Dr. Walter Berka
Universität Salzburg
Mitglied der Österreichischen Juristenkommission
Univ.
Prof. Dr. Stefan Griller
Wirtschaftsuniversität Wien
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18.40
Uhr
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Diskussion
Diskussionsleitung:
Dr. Armin Bammer
Rechtsanwalt
Generalsekretär der Österreichischen Juristenkommission
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ca.
19.30 Uhr
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Cocktail |
Zum Inhalt:
Die dramatische Veränderung
der Ausbildungslandschaft in den letzten Jahren hat auch vor den
Juristen nicht haltgemacht.
Im Gegenteil: Eine
bundesweit einheitliche Ausbildung scheint endgültig der
Vergangenheit anzugehören und ebenso ein klares Bild
davon, was einen Juristen, eine Juristin
eigentlich ausmacht.
In den verschiedenen
Debatten der letzten Zeit erfolgte oftmals keine hinreichende
Auseinandersetzung mit grundsätzlichen Fragen der Juristenausbildung
im Vordergrund standen die generellen Schwächen des
österreichischen Bildungssystems, die völlige Neuorganisation
der gesamten Universitätslandschaft, Einzelinteressen der
Berufsvertretungen und die notwendigen Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht.
Gerade die stattgefundenen
Veränderungen der letzten Jahre und mögliche zukünftige
nationale und internationale Entwicklungen sind aber kritisch
zu beleuchten. Dieser Aufgabe unterziehen sich die beiden renommierten
Vortragenden bei der Herbsttagung der Österreichischen Juristenkommission.
Unter anderem werden sie zu folgenden Grundsatzfragen Stellung
beziehen:
- Geht es bei der
Ausbildung von Juristen primär um die Vermittlung bestimmter
Handwerkstechniken oder um die Vermittlung eines
juristischen Grundethos?
- Schließt
eine Spezialisierung bereits während des Studiums eine
gründliche methodische Ausbildung aus? Ist eine bereits
in der Gesamtorientierung des Studiums ausgewiesene Spezialisierung
etwa:Wirtschaftsrecht schädlich?
- Wie international
soll ein heutiger Jurist ausgebildet sein bzw denken können?
- Gibt es überhaupt
noch ein einheitliches juristisches Berufsbild?
- Wieviel Differenzierung
der Ausbildung kann und soll es in einem kleinen Land wie Österreich
geben?
- Bedarf die Beurteilung
des mit einem minderwertigen Kurzstudium gleichgesetzten Bachelor
einer Versachlichung?
PDF-Einladung
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