Frühjahrstagung

Herbsttagung


Selbstbestimmung und Abhängigkeit
Rechtsschutz in „besonderen Rechtsverhältnissen“

25. bis 27. Mai 2006
Weißenbach am Attersee, Hotel Post

Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission

unter Mitwirkung
des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages,
der Vereinigung der österreichischen Richter und
der Vereinigung österreichischer Staatsanwälte

Einladung als PDF-Datei zum Herunterladen
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Abstracts zur Erföffnungssitzung (PDF):
Sektionschef Univ.-Prof. Dr. Gerhart Holzinger
Dr. Waltraute Steger
Univ.-Prof. Mag. Dr. Christian Hiebaum

Abstracts zur 2. Arbeitssitzung (PDF):
Dr. Erwin Felzmann
Univ.-Prof. Dr. Walter Berka

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Gratz
Univ.-Prof. Dr. Richard Soyer

Abstracts zur 3. Arbeitssitzung (PDF):
Univ.-Prof. DDr. Christian Kopetzki
Dr. Peter Barth
Mag. Dr. Walter Dohr
Univ.-Doz. Dr. phil. Arno Pilgram

Dr. Peter Schlaffer

Abstracts zur 4. Arbeitssitzung (PDF):
Prof. Dr. med. Dr. phil. Jochen Vollmann
Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner
ao. Univ.-Prof. Dr. Benjamin Kneihs
Dr. med. Roswitha Prohaska

Univ.-Prof. Dr. theol. Günter Virt
Hon.-Prof. HR Dr. Rudolf Machacek

Wo endet die Autonomie des Menschen? Wie lässt sich Fremdbestimmung rechtfertigen? Seit jeher stehen diese Fragen im Zentrum juristischer und philosophischer Kontrover-sen. Unsere traditionelle Frühjahrstagung in Weißenbach am Attersee befasst sich in diesem Jahr mit einigen höchst aktuellen, juristischen Aspekten dieser fundamentalen Fragen.

Der erste Halbtag (Donnerstag Nachmittag) wird dem aktuellen Stand der Grundsatzdiskussion gewidmet sein: Wie lässt sich im demokratischen Rechtsstaat die Fremdbestimmung von Menschen rechtfertigen? Wo liegen die unveräußerlichen Grenzen der Selbstbestimmung des Einzelnen? Gab es je oder gibt es gar noch "besondere Gewaltverhältnisse" in einem Staat, in dessen zentraler Verfassungsurkunde wesentlich vom "Recht" und nicht von (staatlicher) "Gewalt" die Rede ist?

Der zweite Halbtag (Freitag Vormittag) ist "dem" Prototyp von Heteronomie und Fremdbestimmung schlechthin gewidmet: Freiheitsbeschränkung. Im Zentrum der Betrachtung stehen dabei die - geradezu - "klassischen" freiheitsbeschränkenden Maßnahmen der Anhaltung, der Schubhaft und des Strafvollzuges. Nationale, europäische und internationale Aspekte sollen ebenso zur Sprache kommen wie Entstaatlichungstendenzen und systematische Rechtsschutzdefizite (CIA-Gefängnisse, Guantanamo).

Der dritte Halbtag (Freitag Nachmittag) befasst sich mit spezifischen rechtlichen Problemen von Krankheit und Alter in unserer Gesellschaft: mit Rechten von Patienten, Pflegebedürftigen und Untergebrachten sowie mit den notwendigen rechtlichen Rahmenbedingung für ihre angemessene Behandlung, Pflege und Betreuung. Fragen, die mit Blick auf die demographische Entwicklung von rasch wachsender Bedeutung sind.

Der vierte Halbtag (Samstag Vormittag) ist einer der juristisch und philosophisch sensibelsten Fragen, einem "Grenzphänomen". gewidmet: Wie ist das "Recht auf einen würdigen Tod" zu sehen und welche Konsequenzen sind diesbezüglich in einer der Achtung der Menschenwürde verpflichteten Gesellschaft zu ziehen? Die Möglichkeiten der Medizin, Leben zu erhalten und damit zu verlängern, fordern klare Vorgaben des Gesetzgebers. Dieser schweigt aber weitgehend - wesentliche Entscheidungen liegen ausschließlich bei den Betroffenen, ihren Angehörigen und ihren Ärzten. Und daher früher oder später bei den Gerichten.

An der Tagung werden unter anderem mitwirken: Peter Barth, Walter Berka, Walter Dohr, Wolfgang Gratz, Andreas Hauer, Christian Hiebaum, Ferdinand Kerschner, Benjamin Kneihs, Christian Kopetzki, Berndt Körner, Arno Pilgram, Elisabeth Rech, Peter Schlaffer, Richard Soyer, Günter Virt und Jochen Vollmann.

Den Link zu unserem detaillierten Einladungsfolder finden Sie am Beginn dieses Dokuments.

Wenn Sie an unserer Tagung teilnehmen möchten, schicken Sie uns bitte ein mail: sekretariat@juristenkommission.at

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Herbsttagung
der Österreichischen Juristenkommission

Juristenausbildung

Welche Juristen braucht die Gesellschaft?

Dienstag, 10. Oktober 2006

Teilnehmerliste (PDF)

Programm:

17.30 Uhr

Begrüßung

SektChef Univ. Prof. Dr. Gerhart Holzinger
Mitglied des Verfassungsgerichtshofes
Präsident der Österreichischen Juristenkommission

17.40 Uhr

Juristenausbildung — Welche Juristen braucht die Gesellschaft?

O. Univ. Prof. Dr. Walter Berka
Universität Salzburg
Mitglied der Österreichischen Juristenkommission

Univ. Prof. Dr. Stefan Griller
Wirtschaftsuniversität Wien

18.40 Uhr

Diskussion

Diskussionsleitung:
Dr. Armin Bammer
Rechtsanwalt
Generalsekretär der Österreichischen Juristenkommission

ca. 19.30 Uhr
Cocktail

Zum Inhalt:

Die dramatische Veränderung der Ausbildungslandschaft in den letzten Jahren hat auch vor den Juristen nicht haltgemacht.

Im Gegenteil: Eine bundesweit einheitliche Ausbildung scheint endgültig der Vergangenheit anzugehören — und ebenso ein klares Bild davon, was einen „Juristen“, eine „Juristin“ eigentlich ausmacht.

In den verschiedenen Debatten der letzten Zeit erfolgte oftmals keine hinreichende Auseinandersetzung mit grundsätzlichen Fragen der Juristenausbildung — im Vordergrund standen die generellen Schwächen des österreichischen Bildungssystems, die völlige Neuorganisation der gesamten Universitätslandschaft, Einzelinteressen der Berufsvertretungen und die notwendigen Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht.

Gerade die stattgefundenen Veränderungen der letzten Jahre und mögliche zukünftige nationale und internationale Entwicklungen sind aber kritisch zu beleuchten. Dieser Aufgabe unterziehen sich die beiden renommierten Vortragenden bei der Herbsttagung der Österreichischen Juristenkommission. Unter anderem werden sie zu folgenden Grundsatzfragen Stellung beziehen:

  • Geht es bei der Ausbildung von Juristen primär um die Vermittlung bestimmter „Handwerkstechniken“ oder um die Vermittlung eines juristischen Grundethos?
  • Schließt eine Spezialisierung bereits während des Studiums eine gründliche methodische Ausbildung aus? Ist eine bereits in der Gesamtorientierung des Studiums ausgewiesene Spezialisierung — etwa:“Wirtschaftsrecht“ — schädlich?
  • Wie international soll ein heutiger Jurist ausgebildet sein bzw denken können?
  • Gibt es überhaupt noch ein einheitliches juristisches Berufsbild?
  • Wieviel Differenzierung der Ausbildung kann und soll es in einem kleinen Land wie Österreich geben?
  • Bedarf die Beurteilung des mit einem minderwertigen Kurzstudium gleichgesetzten Bachelor einer Versachlichung?

 

PDF-Einladung